Umsetzung CoronaSchVO

Kurz uns schmerzlos: Ab jetzt bei uns 2G!

Im Detail:

  • Busfieber orientiert sich an der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 3. Dezember 2021, im Speziellen anhand der Regeln für den Freizeitbereich
  • Der Vorstand hat nach längerer Diskussion und Abwägung aller Interessen mehrheitlich die 2G Reglungen für Arbeiten in der Halle beschlossen, damit weiterhin sicher und auf allen Arbeitsplätzen geschraubt werden kann.
  • Generell:
    • Zutritt in die Halle nur für Mitglieder (und direkter Haushalt)
    • Wenn ihr Grippe- oder COVID-ähnliche Krankheitssymptome habt, bleibt zu Hause
    • Einhaltung der üblichen Abstandsregeln (überall, wo 1,5m nicht eingehalten werden kann, Maske auf)
    • Keine Beschränkung der Personenzahl
  • Aktuell gilt in der Halle bis auf Weiteres: 2G

    • Zutritt ausschließlich für Genesene und Geimpfte
    • Dokumente zur Validierung von 2G (Impf- oder Genesungsnachweis) und Ausweis mitführen
    • Empfehlung: Vorab eigenverantwortlich einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen

Dankt euch und bleibt gesund,

Der Vorstand

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